Werkzeuge des Reichsarbeitsdiensts
Die Reichsregierung erließ am 26. Juni
1935 das Gesetz für den Reichsarbeitsdienst, dessen § 1 lautete:
“Der Reichsarbeitsdienst ist Ehrendienst am deutschen
Volke. Alle jungen Deutschen beiderlei Geschlechts sind verpflichtet, ihrem Volke im Reichsarbeitsdienst zu dienen. Der Reichsarbeitsdienst
soll die deutsche Jugend im Geiste des Nationalsozialismus zur Volksgemeinschaft und zur wahren Arbeitsauffassung, vor allem
zur gebührenden Achtung der Handarbeit erziehen. Der Reichsarbeitsdienst ist zur Durchführung gemeinnütziger Arbeiten bestimmt.”
Der RAD hatte somit den Auftrag, gemeinnützige Projekte zu unterstützen. Die männlichen Angehörigen halfen besonders
bei Hochwasserschutz, Entwässerungsarbeiten, beim Bau der Autobahnen und bei Aufforstungen. Ein junger Mann wurder nach der
Musterung zum RAD eingezogen bevor er Wehrdienst leistete. Er musste dort eine rekrutenähnliche Zeit mit Grundausbildung über
sich ergehen lassen, also exerzieren, marschieren, Geländeübungen usw. Dazu gab es sportlichen Unterricht, der schon stark
an den militärischen Geländesport erinnerte, und schließlich stand eine allgemeinbildende und politische Schulung auf dem
Programm. Der RAD sollte damit zur Erziehung der Arbeitsmoral dienen und dazu beitragen, Klassengegensätze aufzuheben (Motto
des RAD: "Arbeit für Dein Volk adelt Dich selbst").
Der Einsatz der Mädchen im weiblichen Arbeitsdienst erfolgte
fast ausschließlich in der Landwirtschaft. Hier halfen die Mädchen bei der Garten- und Feldarbeit, bei der Hausarbeit, der
Versorgung des Kleinviehs, beim Melken und bei der Beaufsichtigung der Kinder.